Sie benötigen eine Immobilienbewertung in und um Bingen?

Dann sind Sie hier richtig.

Energieausweis-Haftung für Pflichtangaben
Dies bedeutet, dass die Pflichtangaben zum Energieausweis in einer Immobilienanzeige aufgeführt werden müssen:
- Art des Energieausweises
- der wesentliche Energieträger
- das Baujahr des Wohngebäudes
- die Energieeffizienzklasse
- der Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs

Als Sachverständiger und Gutachter für Immobilienbewertung rate ich Ihnen, auch aufgrund des aktuellen Urteils, immer die Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen online und offline anzugeben und auf die Gültigkeit des Energieausweises zu achten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die ersten Energieausweise aus dem Jahr 2007 nun ungültig werden. Bekanntlich werden Energieausweise nach 10 Jahren ungültig.

Im Rahmen eines Immobiliengutachtens zur Bewertung Ihrer Immobilie, zum Verkauf, kann ich Ihnen daher anbieten, den Energieausweis zu erstellen.

Aufgrund der öffentlichen Bestellung des Geschäftsführers durch die IHK Rheinhessen zum vereidigten Sachverständigen für bebaute und unbebaute Grundstücke, beschäftigt sich mein Büro ausschließlich mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten / Marktwertermittlung / Wertgutachten zur Bestimmung des Verkehrswertes von Immobilien und mit der Beratung rund um die Immobilie.

Frank Römer

Frank Römer

    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
    Dipl. Betriebswirt (FH)
    Diplom Sachverständiger (DIA)
    für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken


Profitieren Sie von meinen Marktkenntnissen bei der Immobilienbewertung.
Als ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Mainz verfüge
ich über die notwendige Marktkenntnis um Ihnen nachvollziehbare Gutachten

Profitieren Sie von meinen Marktkenntnissen bei der Immobilienbewertung.
Als ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Mainz verfüge
ich über die notwendige Marktkenntnis um Ihnen nachvollziehbare Gutachten
für Ihre Immobilien zu liefern.

Eine Verkehrswertermittlung zum Kauf oder Ankauf, bei Scheidung zur Bestimmung des Zugewinnausgleiches, bei Betreuung oder für Erbangelegenheiten oder für steuerliche
Zwecke zur Bestimmung der Erbschaftsteuer sichert Ihnen ihre Ansprüche.

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf Mainz, Frankfurt am Main / Rhein-Main-Gebiet, Rheinland-Pfalz, Rheinhessen und Pfalz.

Rufen Sie an: Tel. 0 67 21 - 987 46 96

Weitere Info’s zur Immobilienbewertung, ein Immobilien-Lexikon mit Begriffen rund um die Immobilienbewertung, aktuelle Informationen etc.  finden Sie auf www.immogutachter24.de


NEWS & INFOS

Fotos im Gutachten
sind urheberrechtlich geschützt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die von einem Sachverständigen im Rahmen einer Gutachtenerstattung erstellten Fotografien urheberrechtlich geschützt sind und nicht ohne Zustimmung ins Internet gestellt werden dürfen. In den dem Urteil zugrunde liegenden Fall ging es
..... weiterlesen



Immobilienbewertung Eigentumswohnung Mommenheim
Immobilienbewertung
ETW Mommenheim

Immobilienbewertung - Mehrfamilienhaus Wiesbaden
Immobiliengutachten
Villa Mainz-Ebersheim

Immobilienbewertung - Mehrfamilienhaus Mainz-Zahlbach
Immobilienbewertung
Mehrfamilienhaus
Mz-Zahlbach

Immobilienbewertung - Mainz Altstadt
Verkehrswertermittlung
Mainz Altstadt